René Becker von Mehrwertmakler Immobilien rät:

Das neue Maklerrecht

Am 23. Juni 2020 wurde die neue Maklerregulierung, das „Gesetz über die Verteilung von Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, verabschiedet. Genau sechs Monate später, am 23. Dezember 2020, trat sie in Kraft. BWI sprach mit Immobilienprofi René Becker von Mehrwertmakler Immobilien, was nun auf Käufer und Verkäufer zukommt.

Worum geht’s bei dem neuen Maklerrecht?

Die neue Regelung gilt für Kaufimmobilien, und hier nur für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Nicht betroffen sind Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke. Bislang wurde die Maklerprovision bei uns in der Region Hannover fast immer einseitig vom Käufer bezahlt und lag meist bei 5,95 Prozent; das wurde allerdings in jedem Bundesland anders gehandhabt.

Jetzt gibt es erstmals eine bundesweit einheitliche Regelung: Mindestens die Hälfte der Provision zahlt der Verkäufer, die andere der Käufer. Zudem gilt, dass der Verkäufer die Provision zuerst bezahlen muss und erst nach ihrem Eingang der Käufer. Wobei Makler aber auch nach wie vor von den Verkäufern die volle Provision verlangen können, um es den Käufern noch einfacher zu machen. Deshalb ist das Gesetz auch auf privates Wohnen begrenzt.

Warum gab es diese Änderung?

Der Grund für die Änderung ist, den Menschen den Weg ins Eigenheim zu erleichtern. Durch das neue Gesetz werden die Kaufnebenkosten verringert und somit der Kauf der eigenen vier Wände erleichtert.

Wie sinnvoll ist die neue Regelung?

Ich halte sie für sehr sinnvoll, denn ich habe schon immer mit der vollen Verkäuferprovision gearbeitet. Letztendlich kommt sie nämlich dem Verkäufer zugute, wenn es der Käufer so einfach und bequem wie möglich hat. Zudem erleichtert diese Regelung auch die Finanzierung: Viele Banken finanzieren den vollen Kaufpreis, aber nicht die Nebenkosten!

Hätte es Alternativen zu dieser Regelung gegeben?

Man hätte natürlich auch an anderen Stellschrauben drehen können, etwa der Grunderwerbsteuer, an der die Länder kräftig mitverdienen. So könnte man jetzt den Eindruck bekommen, dass die Makler ein wenig in schlechtes Licht gerückt werden, da sie ja letztlich durch das neue Gesetz reguliert ­werden.

Worauf sollten Verkäufer künftig weiter achten?

Zum Höchstpreis verkauft man mit Nachfrage: Eine Immobilie ist das wert, was jemand zu zahlen bereit ist. Deshalb lohnt es sich immer auf Professionalität zu setzen, denn was nichts kostet, ist auch meist nichts wert. Ich bin gelernter Immobilienkaufmann und -Fachwirt, habe meinen Job also von der Pike auf gelernt und verstehe mich als professioneller Dienstleister. Verkäufer sehen mich als Berater und Investition, weil ich Immobilien einfach besser verkaufen kann. Dazu gehört eine professionelle Bewertung und Aufbereitung der Immobilie, fachliches Know-how und eine professionelle Präsentation mit hochwertiger Immobilienfotografie und virtuellen Besichtigungstouren. Das steigert die Nachfrage und den Verkaufspreis dann schon fast von allein.

INFORMATIONEN

www.mehrwertmakler.de

rk