Foto: Pixabay / LEANDRO AGUILAR

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät

Baufamilien dürfen sich nicht nur auf Notare verlassen!

Der Verkauf von Immobilien muss von Notar:innen beurkundet werden. Diese handeln als Stellvertreter:innen des Staates und übernehmen mit der Beurkundung hoheitliche Aufgaben, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Daher verlassen sich Käufer:innen sich bei der Beurkundung komplett auf sie. Es ist aber weder Aufgabe noch Pflicht der Notar:innen zu prüfen, ob der Kaufvertrag für eine Immobilie „fair“ ist oder die Kaufenden vielleicht einseitig benachteiligen. Im Gegenteil: Notar:innen achten nur darauf, dass der Vertrag dem geltenden Recht entspricht. Und sie müssen den Baufamilien die Vertragsunterlagen 14 Tage vor dem Notartermin zustellen. Innerhalb dieser Frist haben diese dann Gelegenheit, den Vertragsentwurf selbst vom unabhängigen Expert:innen prüfen zu lassen.

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