Landeshauptstadt ändert die Stellplatzsatzung

Der Bedarf an Parkplätzen ändert sich

 

Wer neu baut, muss die unterschiedlichsten Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Regularien beachten, bevor die Planung für das Traumhaus genehmigt und dann umgesetzt werden kann. Auch beim Bau von Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet Hannover sind regionale Vorschriften zu beachten. Ein Teil dieser Vorschriften zu Neubauten betrifft Einstellplätze für Autos.

Bei der Errichtung von Neubauten gilt es, § 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) zu beachten. Die Vorschrift sieht vor, dass für Bauten, die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erwarten lassen, Einstellplätze zur Verfügung stehen müssen, die den zu erwartenden Parkplatzbedarf abdecken können. Ohne diesen Stellplatznachweis wird keine Baugenehmigung erteilt.

Aber wie stellt man fest, wie hoch der Stellplatzbedarf ist? Dieser wird bei Gebieten mit Einfamilienhäusern sicher geringer ausfallen als bei der Errichtung eines Einkaufszentrums. Aber auch hier hat die Bauverwaltung eine Lösung: Die Ausführungsbestimmung zu § 47 NBauO. Diese legt fest, wie viele Parkplätze für welchen Bau grundsätzlich nach den vorliegenden Erfahrungswerten erforderlich ist, um den Besuchern das Parken zu ermöglichen.

Landeshauptstadt passt sich neuer Mobilität an

In Zeiten sich ändernder Mobilitätsgewohnheiten insbesondere in den Innenstädten ändert sich auch der Bedarf an Stellplätzen. Dies hat Hannover erkannt und will eine Stellplatzsatzung erlassen. Damit soll das Bauen, insbesondere von Wohnungen, erleichtert werden. Besondere Berücksichtigung findet dabei, dass die von der NBauO festgesetzte Regel von einem Stellplatz pro Wohnung, also die so genannte 1,0-Regelung, nicht für alle Wohnformen erforderlich ist und je nach Stadtgebiet in einem niedrigeren Maß festgesetzt werden kann. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass erfahrungsgemäß bei gefördertem sozialen Wohnungsbauvorhaben, der Errichtung von Seniorenwohnheimen oder Studierendenunterkünften weniger Parkraum benötigt wird. Auch soll Berücksichtigung finden, wenn im näheren Umfeld des Neubaus ein überdurchschnittlich gutes ÖPNV-Angebot oder Carsharing in der unmittelbaren Umgebung des Gebäudes vorhanden ist, eine überdurchschnittliche Anbindung an das Radwegenetz vorhanden ist und eine abschließbare und überdachte Fahrrad­abstellanlage geschaffen wird. Hier ist eine Absenkung bis auf 0,2 möglich. Dies bedeutet, dass für fünf Wohneinheiten nur noch ein Stellplatz nachgewiesen werden muss. Allerdings sind hier je Stadtteil die örtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen: In Stadtteilen der gründerzeitlichen Stadterweiterung gilt ein Verhältnis Wohnung/Stellplatz von 0,8, in den äußeren Stadtteilen ein Richtwert von 0,5. Diese Einteilung berücksichtigt die unterschiedlichen baulichen Strukturen, den Motorisierungsgrad und das vorhandene Mobilitätsverhalten. Bei Wohnheimen für Senioren oder Studierenden wird nun nicht mehr auf die Wohneinheit, sondern auf die Bettenanzahl abgestellt.

Chance und Risiko zugleich

Die neue, auf Hannover zugeschnittene Regelung soll insbesondere für Wohnviertel gelten, die gut mit Bus, Bahn oder dem Fahrrad zu erreichen sind. Ob die Erleichterungen beim Stellplatznachweis den dringend benötigten Bau neuer Wohnungen erleichtert oder nicht doch zu einem noch größeren Parkplatzproblem in den städtischen Wohngebieten führt, bleibt abzuwarten. Der Rat wird diese Überlegungen bei seiner noch anstehenden Abstimmung über den Entwurf der neuen Satzung zu berücksichtigen haben.

Autor: Andreas Tietgen

Über den Autor

Andreas Tietgen

  • Geb. 1964, verh., drei Kinder
  • 1982-1985 Ausbildung zum Bankkaufmann
  • Studium Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften in Hannover
  • Seit 1997 selbst. Anwalt, 2004 Mitbegründer der Anwaltssozietät „Rechtsanwälte im Pelikanviertel“ www.anwalt-hannover.eu
  • Bundesverband für die Immobilienwirtschaft, Verbandsjurist Niedersachen https://www.bvfi.de/verbandsjuristen
  • Spezialisiert auf Grundstücks- und Immobilienrecht, Bau- und Handwerkerrecht, Mietrecht
  • Fachbuchautor rund um die Immobilie bei Haufe und Koch Media
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