Verbraucherzentrale NRW: Wenn es auf einmal knapp wird mit den Raten

Wie rette ich mein Haus?

Aufträge brechen ein, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit nehmen zu: Die Corona-Pandemie bringt die Finanzen und langfristigen Pläne vieler Menschen durcheinander. Wer einen Kredit für sein Eigenheim aufgenommen hat, kann große Schwierigkeiten bekommen, die Raten weiter zu zahlen. Was also tun, wenn nun die Finanzierung des Hauses auf einmal wackelt? Die Verbraucherzentrale NRW gibt praktische Hinweise und zeigt Alternativen auf.

Mit dem Corona-Hilfspaket hat die Bundesregierung unter anderem dafür gesorgt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kreditraten ab dem 1. April für drei Monate aussetzen können. Dazu zählen auch Zins- und Tilgungsraten für Immobilienkredite. Ratsam ist aber, die Zahlungen nicht einfach einzustellen, sondern zuvor Kontakt zum Geldinstitut aufzunehmen und die Zahlungspause entsprechend zu begründen. Denn nur, wer nachweisen kann, dass er wegen der Corona-Pandemie in Geldnot geraten ist und wem deshalb eine Zahlung aktuell nicht zumutbar ist, darf die Raten vorübergehend aussetzen.

Die ausgesetzten Raten müssen nach Ablauf der drei Monate nachgezahlt werden, jedoch nicht auf einen Schlag. „Der Kreditvertrag verlängert sich entsprechend nach hinten, wenn man keine andere Lösung mit seiner Bank finden kann. Es kommt also zu keiner Doppelbelastung. So kann man wertvolle Zeit gewinnen, um auf eine wirtschaftliche Besserung zu warten oder die Finanzierung in Ruhe auf neue Beine zu stellen“, sagt Thomas Hentschel, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Wenn die Finanzen in eine längere Schieflage geraten, sollte die gewonnene Zeit genutzt werden, um mit dem Darlehensgeber gemeinsam eine Lösung zu suchen. Möglich wären beispielsweise die Reduzierung oder vorübergehende Aussetzung der Tilgung. Für bereits länger laufende Kredite (mindestens 10 Jahre) ist die Umschuldung des Darlehens aufgrund des derzeit ge­ringen Zinsniveaus nicht nur in Corona-Zeiten eine gute Alternative. Normalerweise gilt hier eine sechsmonatige Kün­digungsfrist, die nur mit dem Einverständnis des Darlehensgebers verkürzt werden kann. „Die Verbraucher sollten aber generell bei Vereinbarungen mit der Bank vorsichtig sein und nicht vorschnell unterschreiben. Die von der Bank vorgeschlagene Lösung sollte zunächst genau auf die finanziellen Folgen über die gesamte Vertragslaufzeit geprüft werden“, warnt Thomas Hentschel.
Unter bestimmten Voraussetzungen könnte auch die so genannte Restschuld- oder Ratenschutzversicherung (RSV) helfen.

INFORMATIONEN

www.verbraucherzentrale.nrw

 

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de